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   LSG Niedersachsen-Bremen, 16.10.2015 - L 5 SB 73/15   

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https://dejure.org/2015,103659
LSG Niedersachsen-Bremen, 16.10.2015 - L 5 SB 73/15 (https://dejure.org/2015,103659)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 16.10.2015 - L 5 SB 73/15 (https://dejure.org/2015,103659)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 16. Oktober 2015 - L 5 SB 73/15 (https://dejure.org/2015,103659)
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  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.05.2013 - L 10 SB 105/10
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.10.2015 - L 5 SB 73/15
    Aufgrund des Urteils des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen-Bremen vom 16. Mai 2013 zum Aktenzeichen L 10 SB 105/10 stellte der Beklagte mit Bescheid vom 5. Juni 2013 für die Zeit ab dem 30. Mai 2005 mit der Funktionsbeeinträchtigungen "reaktive Depression, Nervenschwäche des linken Gesichtsnerven, Schwindel, autonome Polyneuropathie, erektile Dysfunktion" (Einzel-GdB 60), "Taubheit links, Schwerhörigkeit rechts" (Einzel-GdB 50), "Zuckerstoffwechselstörung" (Einzel-GdB 40) und "Wirbelsäulenleiden mit Migräne" (Einzel-GdB 30) einen Gesamt-GdB von 100 fest.

    Hinsichtlich des weiteren Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte (Band I und II), die beigezogene Gerichtsakte zum Verfahren L 10 SB 105/10 sowie die Verwaltungsakte des Beklagten (Band I bis III) Bezug genommen.

  • BSG, 10.12.1987 - 9a RVs 11/87

    Zur Frage, was unter einer üblichen Fußwegstrecke zu verstehen ist - Merkzeichen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.10.2015 - L 5 SB 73/15
    Darüber hinaus ist von der Rechtsprechung definiert worden, welche Wegstrecken nach den tatsächlichen Gehgewohnheiten der Bevölkerung "im Ortsverkehr üblicherweise noch zu Fuß zurückgelegt werden": Dies sind 2.000 Meter in einer Gehzeit von 30 Minuten (vgl. BSG, Urteil vom 10. Dezember 1987 - 9a RVs 11/87 -).
  • BSG, 27.08.1998 - B 9 SB 13/97 R

    Nachteilsausgleich "G" - Anhaltspunkte 1996 - Klagezulässigkeit - Prüfungsumfang

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.10.2015 - L 5 SB 73/15
    Von diesen Faktoren filtern die VMG all jene heraus, die nach dem Gesetz außer Betracht zu bleiben haben, weil sie die Bewegungsfähigkeit des schwerbehinderten Menschen im Straßenverkehr nicht infolge einer behinderungsbedingten Einschränkung seines Gehvermögens, sondern möglicherweise aus anderen Gründen erheblich beeinträchtigen (vgl. BSG, Urteil vom 27. August 1998 - B 9 SB 13/97 R -).
  • BSG, 11.08.2015 - B 9 SB 1/14 R

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen G - erhebliche Beeinträchtigung der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.10.2015 - L 5 SB 73/15
    Die ab dem 1. Januar 2009 geltenden Regelungen der VMG Teil D Ziffer 1 beschreiben dazu Regelfälle, bei denen nach dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse die gesundheitlichen Voraussetzungen für das Merkzeichen "G" als erfüllt anzusehen sind und die bei der Beurteilung einer dort nicht erwähnten Behinderung als Vergleichsmaßstab dienen können (vgl. zur Frage, ob es sich um abschließende Regelfälle handelt: Bundessozialgerichts, Urteil vom 11. August 2015 - B 9 SB 1/14 R -, Entscheidungsgründe noch nicht vorliegend, zu psychischen Störungen, die sich spezifisch auf das Gehvermögen auswirken, auch wenn sie Anfallsleiden oder Orientierungsstörungen nicht gleichzusetzen sind).
  • BSG, 24.04.2008 - B 9/9a SB 7/06 R

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen "G" - Bewegungsunfähigkeit im Straßenverkehr

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.10.2015 - L 5 SB 73/15
    Schließlich lässt sich das Vorliegen der gesundheitlichen Voraussetzungen für das Merkzeichen "G" auch nicht aus dem Zusammenwirken (vgl. hierzu Bundessozialgericht, Urteil vom 24. April 2008 - B 9/9a SB 7/06 R -, zitiert nach juris) der sich auf die Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr auswirkenden Funktionsbeeinträchtigungen "Schwindel" und "Taubheit links, Schwerhörigkeit rechts" des Klägers herleiten, weil die zu berücksichtigenden Beeinträchtigungen nicht so gravierend sind, dass sie in der Gesamtschau den Regelbeispielen in den VMG Teil D Ziffer 1 gleichgestellt werden könnten.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 19.06.2002 - L 4 SB 112/01

    Schwerbehindertenrecht - Nachteilsausgleich G - erhebliche Beeinträchtigung der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.10.2015 - L 5 SB 73/15
    Zumutbar sind dabei auch technische Hilfsmittel wie ein Gehstock oder orthopädisches Schuhwerk (vgl. auch LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19. Juni 2002 - L 4 SB 112/01 -, juris Rn. 25).
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